Die Rechtslage

Obwohl nach aussenhin der Eindruck gewonnen werden konnte, dass es sich auch bei den Kelten um ein Patriarchat handelte, trog der Schein.
Selbst antike Historiker massen den keltischen Frauen, wenn auch eher beiläufig, eine besondere Bedeutung zu, und einiges davon spiegelt sich auch in den Bildern der Göttinnen und den alten Mythen und Sagen wider.
Dass in vielen antiken Quellen die Thematik der keltischen Frau nur am Rande behandelt wurde, ist leicht durch den historischen Kontext zu erklären. Sämtliche nichtkeltische Quellen stammen aus rein patriarchalischen Gesellschaften, die Frauen an den Rand der Bedeutungslosigkeit degradiert haben.
Anders aber die Kelten. In ihrer Gesellschaftsform spiegeln sich noch die Relikte uralter matriarchalischen Gesellschaftsformen wieder. Die Ursache ist sicher in der Einstellung, welche die Kelten der Natur gegenüber hatten, zu sehen und die einen wesentlichen Teil der keltischen Religion darstellte.

Rechtlich und sozial waren Frauen Männern absolut gleichgestellt. Keine Frau konnte gegen ihren Willen verheiratet werden, sondern hatte das Recht, sich ihren Mann selber auszuwählen, genauso wie sie sich ebenso wie der Mann von ihm wieder trennen konnte, wobei der Nutzen, den so eine Eheschliessung für die Sippe hatte, nie ausser Acht gelassen werden durfte.
Im Falle einer Einigung waren beide Parteien verpflichtet, gleichermassen Vermögen in die Ehe einzubringen.
Bei der Frau galt das allgemein als Witwengeld, bei dem Mann galt dieser Betrag als Nutzungsrecht auf den Leib der Frau, den er vorher schon zu zahlen hatte, im Gegensatz zu anderen Völkern, die die sogenannte "Morgengabe" erst nach der ersten Nacht leisteten.
Er hatte damit das Recht, seinen ehelichen Pflichten nachkommen zu können, aber Körper, Persönlichkeit und das Vermögen seiner Frau blieben nach wie vor ihr Eigentum!
Im Falle einer Trennung des Paares würde jeder seinen Vermögensanteil zurück bekommen, zzgl. der Hälfte des Zugewinns, der im Laufe der Ehe erwirtschaftet wurde, solange kein böswilliges Verlassen der Grund einer Trennung war. Aber eine Trennung in gegenseitigem Einvernehmen wurde ebenso akzeptiert, wie die Trennung durch einen triftigen Grund wie zum Beispiel eine Beleidigung oder Schlimmeres. In diesem Fall fiel der gesamte Zugewinn an den verlassenen Partner als Entschädigung.

Bei einem Todesfall fiel das gesamte Vermögen nicht automatisch an den Hinterbliebenen, sondern der Anteil mit Ausnahme des Zugewinns des oder der Verstorbenen fiel an dessen bzw. deren Sippe zurück. Dies hatte den Vorteil, dass der Hinterbliebene aus jeglichen Verpflichtungen gegenüber der Sippe des Verstorbenen befreit wurde und somit wieder die Unabhängigkeit erlangt wurde. Dieses galt gleichermassen für Männer wie für Frauen.

Rechtlich gesehen gab es bei den Kelten drei Formen der Ehe:
1. war der Mann sozial höher gestellt als die Frau, hatte diese kaum Rechte, sondern war dem Mann unterlegen.
2. kamen Mann und Frau aus der gleichen sozialen Schicht, waren sie auch in jeder Beziehung gleichgestellt.
3. kam die Frau aus einer höheren Schicht als der Mann, hatte dieser genausowenig Rechte wie es die Frau im umgekehrten Fall gehabt hätte.

Darüber hinaus war es beiden Partner erlaubt, sich Geliebte zu nehmen, jedoch nur für die Dauer von einem Jahr. Jede Partnerschaft, die darüber hinausging, hätte zur Konsequenz gehabt, dass die Geliebte in den Besitz des Mannes übergeht und u.U. auch verkauft werden könnte bzw. der Mann Rechte erhalten könnte auf die Familie der Frau. Bei fristgerechtem Beenden dieser Art der Partnerschaft bleibt aber die Freiheit der Frau in vollem Umfang erhalten. Überbleibsel aus dieser Zeit ist übrigens die ländliche Tradition, Knechte und Mägde in der Landwirtschaft für genau ein Jahr einzustellen, und zwar immer zum St.-Johannistag oder zum St.-Martinstag, die ehemals das Beltaine- oder das. Samainfest waren.

Die Bedeutung der Frau, oder besser die Stellung der Frau wurde auch noch verdeutlicht in der Tatsache, dass die Familie der Frau im Falles des Todes des Mannes, Vorrang hatte, die Erb- und Nachfolge-Frage zu regeln. Aus vielen irischen und walisischen Geschichten wird deutlich, dass die Söhne häufig nach den Müttern benannt werden.
Auch wenn wenig darüber bekannt wurde, ob Frauen auch das Amt eines Druiden ausüben durften, darf das nicht ausgeschlossen werden. Von den kämpferischen gallischen Frauen zeugen einige antike Berichte, ein Zeichen dafür, welchen Respekt man vor diesen Frauen hatte!
Sexuell waren die Kelten sehr aufgeschlossen und kannten keine Tabus. Sowohl Männer wie auch Frauen durften sich frei entfalten. Homosexualität war bei ihnen ebenso normal wie Heterosexualität und es spielte auch keine Rolle, ob man sich dabei einem oder mehrerer Partner zuwandte.

Am längsten konnte sich diese Einstellung den Frauen gegenüber in Irland behaupten. Selbst das Christentum hatte dort kaum eine Chance, die Bedeutung der Frau zu mindern. So war es nur dort möglich, dass Nonnen die gleichen Funktionen und Positionen übernehmen konnten wie die Mönche. Wichtige keltische Göttinnen wie beispielsweise die Brigit oder auch Brigantia wurden christianisiert und als St. Brigit in das irische Christentum integriert

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Zusammenfassend:
Die keltische Frau genoss alle Rechte, die ihrer sozialen Herkunft und ihrem Vermögen entsprachen und damit verbunden die gleichen Freiheiten wie ein gleichgestellter Mann. Sie konnte, ebenso wie er, Familienoberhaupt werden, Königin, Seherin, Magierin und Erzieherin. Sie hatte die Freiheit selber zu entscheiden, ob sie heiraten wollte oder nicht, und sie war erbberechtigt. Der Eingriff in diese gleichberechtigte Stellung der Frau fand erst durch das Christentum statt und die Frauen brauchten 2 Jahrtausende, um sich davon wieder zu erholen und den damaligen Stand wieder zu erreichen.

 

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