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nach aussenhin der Eindruck gewonnen werden konnte, dass es sich
auch bei den Kelten um ein Patriarchat handelte, trog der Schein.
Selbst antike Historiker massen den keltischen Frauen, wenn auch
eher beiläufig, eine besondere Bedeutung zu, und einiges
davon spiegelt sich auch in den Bildern der Göttinnen und
den alten Mythen und Sagen wider.
Dass in vielen antiken Quellen die Thematik der keltischen Frau
nur am Rande behandelt wurde, ist leicht durch den historischen
Kontext zu erklären. Sämtliche nichtkeltische Quellen
stammen aus rein patriarchalischen Gesellschaften, die Frauen
an den Rand der Bedeutungslosigkeit degradiert haben.
Anders aber die Kelten. In ihrer Gesellschaftsform spiegeln sich
noch die Relikte uralter matriarchalischen Gesellschaftsformen
wieder. Die Ursache ist sicher in der Einstellung, welche die
Kelten der Natur gegenüber hatten, zu sehen und die einen
wesentlichen Teil der keltischen Religion darstellte.
Rechtlich und sozial waren Frauen Männern
absolut gleichgestellt. Keine Frau konnte gegen ihren Willen verheiratet
werden, sondern hatte das Recht, sich ihren Mann selber auszuwählen,
genauso wie sie sich ebenso wie der Mann von ihm wieder trennen
konnte, wobei der Nutzen, den so eine Eheschliessung für
die Sippe hatte, nie ausser Acht gelassen werden durfte.
Im Falle einer Einigung waren beide Parteien verpflichtet, gleichermassen
Vermögen in die Ehe einzubringen.
Bei der Frau galt das allgemein als Witwengeld, bei dem Mann galt
dieser Betrag als Nutzungsrecht auf den Leib der Frau, den er
vorher schon zu zahlen hatte, im Gegensatz zu anderen Völkern,
die die sogenannte "Morgengabe" erst nach der ersten Nacht leisteten.
Er hatte damit das Recht, seinen ehelichen Pflichten nachkommen
zu können, aber Körper, Persönlichkeit und das
Vermögen seiner Frau blieben nach wie vor ihr Eigentum!
Im Falle einer Trennung des Paares würde jeder seinen Vermögensanteil
zurück bekommen, zzgl. der Hälfte des Zugewinns, der
im Laufe der Ehe erwirtschaftet wurde, solange kein böswilliges
Verlassen der Grund einer Trennung war. Aber eine Trennung in
gegenseitigem Einvernehmen wurde ebenso akzeptiert, wie die Trennung
durch einen triftigen Grund wie zum Beispiel eine Beleidigung
oder Schlimmeres. In diesem Fall fiel der gesamte Zugewinn an
den verlassenen Partner als Entschädigung.
Bei einem Todesfall fiel das gesamte Vermögen
nicht automatisch an den Hinterbliebenen, sondern der Anteil mit
Ausnahme des Zugewinns des oder der Verstorbenen fiel an dessen
bzw. deren Sippe zurück. Dies hatte den Vorteil, dass der
Hinterbliebene aus jeglichen Verpflichtungen gegenüber der
Sippe des Verstorbenen befreit wurde und somit wieder die Unabhängigkeit
erlangt wurde. Dieses galt gleichermassen für Männer
wie für Frauen.
Rechtlich gesehen gab es bei den Kelten drei
Formen der Ehe:
1. war der Mann sozial höher gestellt als die Frau, hatte
diese kaum Rechte, sondern war dem Mann unterlegen.
2. kamen Mann und Frau aus der gleichen sozialen Schicht, waren
sie auch in jeder Beziehung gleichgestellt.
3. kam die Frau aus einer höheren Schicht als der Mann, hatte
dieser genausowenig Rechte wie es die Frau im umgekehrten Fall
gehabt hätte.
Darüber hinaus war es beiden Partner erlaubt,
sich Geliebte zu nehmen, jedoch nur für die Dauer von einem
Jahr. Jede Partnerschaft, die darüber hinausging, hätte
zur Konsequenz gehabt, dass die Geliebte in den Besitz des Mannes
übergeht und u.U. auch verkauft werden könnte bzw. der
Mann Rechte erhalten könnte auf die Familie der Frau. Bei
fristgerechtem Beenden dieser Art der Partnerschaft bleibt aber
die Freiheit der Frau in vollem Umfang erhalten. Überbleibsel
aus dieser Zeit ist übrigens die ländliche Tradition,
Knechte und Mägde in der Landwirtschaft für genau ein
Jahr einzustellen, und zwar immer zum St.-Johannistag oder zum
St.-Martinstag, die ehemals das Beltaine- oder das. Samainfest
waren.
Die Bedeutung der Frau, oder besser die Stellung
der Frau wurde auch noch verdeutlicht in der Tatsache, dass die
Familie der Frau im Falles des Todes des Mannes, Vorrang hatte,
die Erb- und Nachfolge-Frage zu regeln. Aus vielen irischen und
walisischen Geschichten wird deutlich, dass die Söhne häufig
nach den Müttern benannt werden.
Auch wenn wenig darüber bekannt wurde, ob Frauen auch das
Amt eines Druiden ausüben durften, darf das nicht ausgeschlossen
werden. Von den kämpferischen gallischen Frauen zeugen einige
antike Berichte, ein Zeichen dafür, welchen Respekt man vor
diesen Frauen hatte!
Sexuell waren die Kelten sehr aufgeschlossen und kannten keine
Tabus. Sowohl Männer wie auch Frauen durften sich frei entfalten.
Homosexualität war bei ihnen ebenso normal wie Heterosexualität
und es spielte auch keine Rolle, ob man sich dabei einem oder
mehrerer Partner zuwandte.
Am längsten konnte sich diese Einstellung
den Frauen gegenüber in Irland behaupten. Selbst das Christentum
hatte dort kaum eine Chance, die Bedeutung der Frau zu mindern.
So war es nur dort möglich, dass Nonnen die gleichen Funktionen
und Positionen übernehmen konnten wie die Mönche. Wichtige
keltische Göttinnen wie beispielsweise die Brigit oder auch
Brigantia wurden christianisiert und als St. Brigit in das irische
Christentum integriert
.
Zusammenfassend:
Die keltische Frau genoss alle Rechte, die ihrer sozialen Herkunft
und ihrem Vermögen entsprachen und damit verbunden die gleichen
Freiheiten wie ein gleichgestellter Mann. Sie konnte, ebenso wie
er, Familienoberhaupt werden, Königin, Seherin, Magierin
und Erzieherin. Sie hatte die Freiheit selber zu entscheiden,
ob sie heiraten wollte oder nicht, und sie war erbberechtigt.
Der Eingriff in diese gleichberechtigte Stellung der Frau fand
erst durch das Christentum statt und die Frauen brauchten 2 Jahrtausende,
um sich davon wieder zu erholen und den damaligen Stand wieder
zu erreichen.